Die Konduktive Förderung biete ich in meiner Praxis in Münster-Hiltrup an.

Bei Bedarf kann diese jedoch auch zu Hause oder in Einrichtungen stattfinden.

Sie können aus unterschiedlichen Angeboten wählen.

 

Kostenübernahme

Seit 2009 kann die Konduktive Förderung als Maßnahme der sozialen Rehabilitation als Leistung der Eingliederungshilfe vom Sozialhilfeträger beantragt werden. 

Musteranträge für die Kostenübernahme werden vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. zur Verfügung gestellt. Es gibt Anträge für noch nicht eingeschulte Kinder, für Schülerinnen und Schüler sowie für Erwachsene .